«

»

Mai 08

Beitrag drucken

Behandlungsbericht an Krankenkasse

Share Button

Schreiben an Krankenkasse

Betr.: Patient

 

 

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

 

wunschgemäß senden wir Ihnen den Behandlungsbericht zum im Betreff genannten Patienten. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes und der ständig neu auftretenden aktuellen Gegebenheiten erfolgt der Bericht spät, jedoch umfassend.

 

 

Der im Betreff genannte Patient befand sich vom 10.03. bis derzeit erneut weiterhin in unserer Behandlung.

 

I. Anamnese:

Ausgangspunkt war die Situation, welche im Erstantrag (Notfallsituation) vom 13.11.2013 beschrieben worden war:

So sollte dem Patienten wegen seines metastasierenden Pankreas-Karzinoms Chemotherapie verabreicht werden, obwohl – so die Auskunft der Ärzte des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) – keinesfalls sicher war, ob dem Patienten diese Therapie auch tatsächlich hilft. Eine andere Therapie-Möglichkeit wurde onkologischerseits nicht gesehen. Auf Befragen wurde dem Patienten auch mitgeteilt, dass er aller Wahrscheinlichkeit nach infolge der Chemotherapie auch sein zweites Bein (die Amputation des ersten Beines liegt Jahre zurück) verlieren werde.

 

 

 

 

I.1.

Was nicht beurteilt und vor allem auch ohne Beachtung geblieben war, ist die Tatsache, dass der Patient an einer Tuberkulose in jüngeren Jahren erkrankt war, die jetzt nicht mehr akut besteht, sondern verkapselt ist. Von solchen verkapselten Tuberkulosen weiß man, dass sie unter der Chemotherapie aufbrechen, und insoweit eine ansteckende Lungentuberkulose entsteht, welche für sämtliche Kontaktpersonen ebenfalls ansteckend ist.

 

I.2.

Wenngleich sich nach der Fach-, jetzt auch die Laienpresse mit der Problematik der wieder Zunahme der Lungentuberkulose intensiv befasst hat, war dieser Berück-sichtigungslosigkeit vor allem auch im Interesse der Krankenversicherung besondere Beachtung zu schenken.

Der Patient wurde infolgedessen einer Tuberkulose-Testung unterzogen. Diese zeigte, dass keinerlei Widerstandsfähigkeit gegen seine bereits durchgemachte und verkapselte Lungentuberkulose bestand, so dass die Chemotherapie bei dem Patienten auf jeden Fall zu einem Neu-Ausbruch der Erkrankung und zur Ansteckung seiner Familie, der weiteren Angehörigen inkl. der Enkelkinder sowie seines weiteren Kontakt-Umfeldes gekommen wäre.

 

I.2.1.

Der Patient hat sich infolgedessen für die Tumorspezifische Immun-Therapie (TSIT) hier entschlossen.

 

I.3. Bisherige vertragsärztliche Behandlung:

Im Vordergrund stand zunächst aus dem bisherigen vertragsärztlichen Behandlungsverlauf ersichtlich eine immer wieder zu schweren Rückschlägen führende Abszess-Bildung im Tumorbereich und darum herum, die sodann mit Stents (Offenhalte-Röhrchen) nur mäßig versorgt wurde. Das Material der Stents war aus Plastik gefertigt. Von solchen Plastikröhrchen weiß man, dass diese nur kurzfristig am Ort der Implantation verbleiben, sodann relativ bald verstopfen und aus der Position verrutschen. Genau hierzu war es bei dem Patienten auch immer wieder gekommen, so dass er – hierdurch bedingt – immer wieder schwerste Fieberschübe erlitt, die Leberwerte extrem anstiegen. Diese Infektionen blieben unbehandelt. Stattdessen wurde alles dies allein der sich parallel ständig weiter ausbreitenden Krebserkrankung zugeschoben. So erhielt der Patient immer wieder neue leicht verrutschende Röhrchen implantiert, und die angebliche Notwendigkeit der Chemotherapie wurde wegen dieser Verschlimmerung vertragsärztlicherseits ständig weiter aufgedrängt (siehe I.).

 

Es wurde ihm sogar erläutert, dass jetzt noch ein weiterer Abszess gebildet sei und eine weitere Höhle neben dem Tumorgewebe. Diese müsse dann schließlich sogar noch über den Magen nach außen abgeleitet werden.

 

I.3.1. Konsequenz der vertragsärztlichen Vorschläge:

Dies hätte dazu geführt, dass die Verdauungssekrete der Bauchspeicheldrüse (Amylase und Lipase) und des Magens (Salzsäure), welche zur Verdauung von Fleisch und sonstigen Nahrungsmitteln dienen, ungehindert auch in die Bauchhöhle abgeleitet worden wären – die Stents verschoben sich ja immer wieder – und nur zum Teil über das zweite Röhrchen nach außen hätten gelangen können. Dies hätte zu schwersten Infektionen und Verätzungen der gesamten Bauchhöhle geführt, der Patient hätte – wie ihm prognostiziert – nur mehr allenfalls noch 3 – 4 Wochen unter massiven Schmerzen gelebt, wie die klinische Erfahrung dies in solchen Fällen üblicherweise zeigt. Dies wurde auch vertragsärztlicherseits auf Nachfragen so bestätigt, angeblich „eine saubere Sache“ (Zitat Ende).

 

II. Befunde:

Die genaue Analyse im gemeinsamen ärztlichen Konsil unter Hinzuziehung unseres Seniorpartners erbrachte, dass soweit der Patient weiterleben wolle, eine solche Implantation wenig Sinn machen würde. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die Implantation von 2 Stents ordnungsgemäß durchzuführen und die Lokalisation der Stents den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Dies wurde sodann durchgeführt – allerdings unter kritischen Kommentaren der Vertragsärzte und Klinikskollegen – weil der Patient sich weigerte, die von den Vertragsärzten zwar vorgeschlagene, jedoch rasch zum Tode führende Variante an sich vornehmen zu lassen.

 

Insgesamt wurde allgemein der Eindruck vermittelt, dass von einer nur kurzen Überlebensdauer des Patienten ausgegangen worden war, weil von Anbeginn stets nur Plastikröhrchen eingeschoben wurden, anstatt den aus Metall gefertigten Dauer-Stents.

 

II.1.

Vor diesem Hintergrund wurde dem Patienten dringend geraten, die Klinik zu wechseln und sich in die weiter entfernt liegende Universitätsklinik zu begeben. Dort wurde erneut nur ein Stent aus Plastik implantiert, jedoch darauf hingewiesen, dass der wesentlich sinnvollere Metall-Stent „erst bestellt werden“ müsse, weil man solches Material nicht auf Lager habe.

Eine denkwürdige Stellungnahme aus einer Universitätsklinik, die Vertragspartner der GKVen ist.

 

 

 

II.2. Therapie und Verlauf:

Hier wie dort wurde dem Patienten auch jetzt noch immer wieder zur Chemotherapie nach wie vor geraten.

Der Versicherte ließ sich hierauf nicht ein und führte die hier durchgeführte umfassende ganztätige Tumorspezifische Immuntherapie (TSIT) mit gleichzeitigen Entgiftungsmaßnahmen gemäß den Richtlinien des Nobelpreisträgers Linus Pauling und homöopathischen Maßnahmen gemeinsam durch. Dem Grundprinzip der Praxis-Klinik für Immunologie, Zellbiologie und Regenerations-Medizin entsprechend wurden auch erstmals bei dem Patienten die Begleiterkrankungen behandelt, nachdem diese Erkrankungen bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht diagnostiziert und infolgedessen auch nicht zielführend behandelt worden waren.

 

II.2.2.

So wurde – ebenfalls erstmals – die extrem ausgeprägte diabetische Stoffwechsel-lage (Blutzucker-Krankheit) in die Therapie mit einbezogen (Blutzuckerwerte mehr als 500, also den Messbereich übersteigend) und ebenfalls behandelt. Solche Werte lösen normalerweise das Diabetische Koma aus, vor welchem der Patient bei Behandlungsbeginn stand, und aus welchem der Patient therapeutisch herausgeholt werden konnte.

Der Patient erhielt

  • Antibiotika gegen seine schwere Begleitinfektionserkrankungen und
  • Medikamente gegen die völlige Ausgezehrtheit,

welche mit einem schwersten Eiweißmangel einherging. Dieser wurde ebenfalls fachgerecht substituiert. Die weiteren Begleiterkrankungen sind den ärztlichen Liquidationen zu entnehmen, welche für die bessere Erkenntnis gesondert aufgelistet worden sind. Zum einen die Behandlung der erheblich metastasierenden Pankreas-Tumorerkrankung,

zum anderen bezüglich der bestehenden Begleiterkrankungen, die mit der eigentlichen Tumorerkrankung nicht bzw. nur indirekt in ursächlichem Zusammen-hang der Beschwerden stehen, sondern nur vergesellschaftet waren, den Patienten jedoch ihrerseits jede einzelne allein schon in schwerste lebensbedrohliche Situationen brachte.

 

Im Einzelnen:

  1. pathologische Immuntoleranz
  2. Eisenmangelsyndrom
  3. Tumor-bedingtes Trousseau Syndrom
  4. chronisch Osteomyelitis
  5. Pankreasinsuffizienz
  6. Zustand nach akutem Herzinfarkt
  7. chronische Pneumonie
  8. chronisch persistierende Cytomegalie- und hoch akute Epstein-Barr-Virusinfektion
  9. Gastritis
  10. Eiweiß-Mangel-Syndrom
  11. enterale Candidose
  12. durch Morphium verursachte Obstipation
  13. Diabetes mellitus

 

II.3.

Wer nun glaubt, dass die am Wohnort behandelnden Vertragsärzte die jetzt hierunter immer deutlicher werdenden Besserungen des Patienten mit Freude betrachteten, der irrt. Stattdessen kam es zu kritischen, abschätzigen und wenig sachdienlichen Bemerkungen.

 

Nur deshalb war es schließlich erforderlich geworden, dass der Patient in einer völlig anderen Klinik, als der bisherigen am Wohnort weiter versorgt werden musste, so dies wegen erforderlicher Eingriffe notwendig wurde.

Hierzu fanden wir eine Fachklinik in Rosenheim, welche sich auf die sach- und fachkundige Versorgung mit Stent-Implantaten spezialisiert hat.

 

Dort wurde sofort erkannt, dass ausschließlich die Metall-Stent-Implantation für den Patienten hilfreich ist, wo diese auch durchgeführt wurde. Auch den schlechten Venen-Verhältnissen angepasst wurde durch die Implantation eines zentralen Venen-Zuganges gegengesteuert.

Während in den am Wohnort befindlichen Vertragskliniken hierfür ein Krankenhausaufenthalt von mindestens 2 Tagen gefordert wird, erfolgt die Implantation hier ambulant.

 

II.4.

Bereits während der Implantation des Stents, welcher den verstopften Pankreasgang öffnete, entleerte sich massenhaft eitriges Sekret, das über die ganze Zeit hin den Patienten schwer belastet und – weil in das Blut übertretend – zu immer weiteren Infektionsschüben (Blutvergiftungen) geführt hatte.

Insoweit ging es dem Patienten endlich wieder deutlich besser, und die auf extrem hohe Werte angestiegenen Leberparameter bildeten sich zurück. Die bis dahin bereits (nur) sehr leidensmindernde TSIT konnte deshalb jetzt auch in deren Dosis deutlich, also auch auf eine kurativ orientierte Dosis gesteigert werden. Parallel wurden alle Begleiterkrankungen fachgerecht behandelt.

Aus der bisher lebensbedrohlichen Situation (Karnofsky-Index 20 %!) entwickelte sich zu diesem Zeitpunkt eine wenigstens stabile Lage, einem Karnofsky-Index

von 65 % entsprechend.

 

II.5.

Nun wurde es auch möglich, die zuvor nicht auswertbare Labordiagnostik auf Befall durch Viren erneut durchzuführen. Nunmehr konnte zusätzlich als Auslöser der lebensbedrohlichen Situation auch eine massive Virus-Mischinfektion durch Cytomegalie-Virus ebenso wie durch Epstein-Barr-Virus aufgedeckt und infolge-dessen auch behandelt werden.

 

Deshalb war es erforderlich, dass der Patient auch virustatisch intravenös zielführend behandelt wurde, was hier ebenfalls erfolgte. Nachdem es zur weiteren deutlichen Besserung gekommen war, konnte der Patient zunächst wieder einmal nach Hause entlassen werden. Wir verordneten ihm neben den übrigen erforderlichen Medikamenten auch die weiterhin erforderliche intravenöse Antibiotika- sowie Virustatika-Verabreichung für die häusliche Behandlung. Dies in Erwartung, dass die ambulante vertragsärztliche Versorgung gesichert sei.

 

III. Bemerkungen zur ambulanten Therapie am Wohnort:

Auch dies stellte sich als Irrtum heraus. Stattdessen erhielt der Patient nicht die erforderlichen intravenösen Antibiotika, und bezüglich der erforderlichen virustatischen Therapie wurde darauf hingewiesen, er könne diese ja auch – was in diesem Stadium völlig unsinnig wäre – in Tablettenform zu sich nehmen. Des Weiteren wurde dem Patienten sogar mitgeteilt, dass dies in Absprache mit uns erfolgt sei, obwohl dies nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht.

Es war stattdessen keinerlei Informationsaustausch erfolgt, die Zustimmung zu dieser Unterversorgung unsererseits dem Patienten nur vorgegeben, so dass bei diesem der Eindruck entstand, diese Unterversorgung sei in Absprache mit uns erfolgt. Wiederum wurden wir – wie schon so oft wenn der Patient häuslich versorgt wurde – angerufen, dass es dem Patienten erneut sehr schlecht geht, und wir wurden wieder einmal befragt, wie dem Patienten jetzt zu helfen sei. Jetzt erst erfuhren wir den oben geschilderten Sachverhalt.

 

III.1.

Des Weiteren wurden dem Patienten auch nur Generika verordnet, von denen bekannt ist, dass deren Wirksamkeit wesentlich geringer ist, als die der Original-Präparate. Dies dürfte im Rahmen der chronischen Medikamentenversorgung von Patienten durchaus ausreichend sein, nicht jedoch in einem solchen akuten Stadium, wie dem des Patienten. Dem Aciclovir (Herpes-)Präparat der Firma A1, welches in jeder Apotheke vorrätig ist, fehlt es beispielsweise an der ausreichenden Bioverfüg-barkeit. Das gleiche Präparat anderer Anbieter (z.B. Ratiopharm oder Heumann) ist verfügbar wie das Original-Präparat. Mit dem Aciclovir der Firma A1 kann nicht einmal ein Lippenherpes in der vorgeschriebenen Dosis erfolgreich behandelt werden. Es bedarf stattdessen mindestens der doppelten Dosis, was wesentlich kostenintensiver ist, als die normale Dosis der oben genannten Vergleichspräparate.

 

So war es auch hier:

Unter der oralen Billig-Therapie war die Viruserkrankung wieder extrem deutlich rezidiviert, so dass jetzt aus medizinischen Gründen die wesentlich kosten-

intensiveren Infusions-Therapien mit Aciclovir erfolgen mussten.

 

Insoweit ordneten wir auch an, dass die Virustatika und Antibiotika dem Patienten über einen sich anbietenden ambulanten Pflegedienst verabreicht werden. Hierzu setzten wir uns mit der häuslichen Apotheke in Verbindung, schickten die Rezepte vorab per Telefax und sodann per Post nach, so dass der Patient sofort gleichen Tages bzw. spätestens am nächsten Tag die lebenserhaltenden Medikamente verabreicht bekomme.

Bedauerlicherweise war der ambulante Dienst jedoch nicht bereit – und das entgegen vorheriger Zusage – die ambulante Therapie durchzuführen. Stattdessen – so berichtete der Sohn des Patienten – wurde mitgeteilt, man habe sich im Datum geirrt und geglaubt, dies sei erst nächste Woche erforderlich. Anlässlich eines nochmaligen Versuches, die sofortige ambulante Versorgung bestimmungsgemäß durchzuführen, ging niemand mehr ans Telefon, so der weitere Bericht des Sohnes. Daraufhin wandte sich dieser an eine Notfallabteilung der nahen Klinik.

 

Die dort diensthabende Ärztin war sich – nach langer Wartezeit – unschlüssig, die Antibiotika- und Virustatika-Therapie bei dem Patienten durchzuführen. Sie rief deshalb bei uns auf dem 24-Stunden Notfalltelefon an – es war um 19.30 Uhr – und wollte den Hintergrund zum Behandlungserfordernis wissen. Dieser wurde ihr genau erklärt. Daraufhin teilte sie mit, keine venösen Zugangsmaterialien zu besitzen, wenngleich es bei liegendem Port-System und der verbliebenen Nadel nur des Anschlusses an den mitgebrachten Infusionsschlauch bedurfte. Worauf der begleitende Sohn hinwies.

Sie schickte den Patienten dennoch in die Parterre-Aufnahmestation. Dort sah man sich ebenfalls – nach langer Wartezeit – außerstande, die einfache Infusion anzuschließen.

 

Die Hausärztin weigerte sich, die Infusionen weiterhin durchzuführen, und ließ sich erneut negativ über unsere Arbeitsgruppe aus, so dass dem Patienten jetzt nichts anderes übrigblieb, als sich erneut in unsere Behandlung zu begeben.

 

III.2.

Wiedervorstellung am Montag, den 14.04.2014.

Erneut, wie schon mehrfach zuvor, kommt der Patient in einem medizinisch höchst verwahrlosten Zustand. Die Blutzuckerwerte liegen erneut knapp unter 500, er kann sich Kräfteverlust-bedingt kaum bewegen und ist auf Hilfe der Ehefrau angewiesen. Die Eiweißwerte im Blut liegen wieder einmal deutlich unter der Norm. Es stellt sich heraus, dass die längst verordnete parenterale (über die Blutbahn) dringend erforderliche Nahrungszufuhr wiederum verweigert worden ist, obwohl der Patient die hierin befindliche Eiweißzufuhr dringend benötigt.

 

Verbessert haben sich aber die Leberwerte, seitdem der Metall-Stent implantiert worden war, und zwar deutlich. Die Mineralienwerte (Kalium und Calcium) liegen deutlich unter der Norm, und das beim Zustand nach erfolgreich hier durchgeführter Herzinfarkt-Therapie (!), so dass jetzt Herzrhythmusstörungen bestehen. Soweit zum Begriff „verwahrlost“. Auch die Herzmuskel-Zerfallwerte (CKMB) sind noch genauso deutlich erhöht wie zuvor, so dass von einem Abbau der Herzmuskulatur, wenn nicht sogar von einem vernachlässigten und zwischenzeitlich nicht behandelten neu entstandenen Herzinfarkt weiterhin auszugehen war. Bereits nach 2 Tagen Therapie hier hat sich der pathologische Herzmuskelwert deutlich abgesenkt.

 

III.3.

Alles in allem berichtet der Patient, dass er – wo auch immer er – darum bat,

lebenserhaltend behandelt zu werden, dies abgelehnt wurde. Er sei von den Vertragsärzten einfach wieder nach Hause geschickt worden, man wolle ihm die notwendigen Therapiemaßnahmen nicht mehr verabreichen. Insbesondere die Hausärztin blockiere alles, auch über das Telefon, wenn sie von den verschiedenen Institutionen zum Erkrankungsstand des Patienten kontaktiert wurde. Er werde im Anschluss an solche Telefonate einfach abgewiesen (siehe Kapitel III.1.). Er fasst seine diesbezügliche Empfindung in die folgenden Worte zusammen:

„Einen kranken Hund oder eine kranke Katze hätte man sicher überall sofort behandelt, ich aber werde stets abgewiesen.“

 

Insoweit war dem Patienten aufgrund der Verweigerung der ausreichenden vertragsärztlichen Versorgung nichts anderes übrig geblieben, als erneut die Behandlung hier zu suchen.

Schon nach zwei Tagen Behandlung geht es dem Patienten wieder deutlich besser. Er kann sich wieder bewegen. Die Schmerzen im Herzbereich sind verschwunden, der Herzinfarkt-Laborwert ist deutlich abgesunken, er lacht wieder und kann wieder normal Nahrung zu sich nehmen, nachdem die hier durchgeführte Eiweißzufuhr das bestehende Defizit ausgeglichen hat, und insoweit der Appetit wieder zurückgekehrt ist.

Der Patient hat jetzt schon Angst davor, wieder zu Hause ebenso behandelt zu werden, wie in den zurückliegenden Wochen, so dass von hier aus die parenterale (über den Blutkreislauf zugeführte) Ernährungsversorgung und Auffüllung der Defizite organisiert wurde (Fresenius Medical Care), weil die Vertragsärzte am Wohnort dies dem Patienten verweigern.

Der Patient kann auch nicht verstehen, dass chronisch nicht Krebskranke in der vergleichbaren Situation wie er, sorgsam von Vertragsärzten behandelt werden. Und dass ihm, nur weil bei ihm die Diagnose Krebs gestellt worden ist, dies permanent verweigert wird, und er zum alsbaldigen Sterben gezwungen wird. Er kann auch nicht verstehen, dass Vertragsärzte die ihm zustehende Krankenversorgung mit Bemerkungen wie,

„das zahlt die Kasse doch niemals“,

„das kriegen wir doch niemals von der Kasse zurück“

und ähnlichem – wie er es ausdrückt – „abgespeist“ wird.

 

IV. Zusammenfassend

stellt sich die Situation des Versicherten folgendermaßen dar:

Offenbar war dem Patienten zum Zeitpunkt des Beginnes der Therapie hier eine nur mehr kurze Lebenserwartung prognostiziert worden, wozu auch die vorgeschlagene Chemotherapie deutlich beigesteuert hätte.

 

IV.1.

Aus medizinischen, aus Selbstschutz- und aus Verantwortlichkeits-Gründen für die Menschen in seiner Umgebung heraus hat er hiervon Abstand genommen, womit für ihn eine geradezu vorprogrammierte Odyssee verbunden mit einem als Reaktion hierauf – vermeidbaren – Leidensweg begann. Er wurde nur mehr mit Kurzzeit Therapiemaßnahmen versorgt (z.B. Plastik-Stents anstatt solchen permanenten aus Metall), dem Vorschlag der mit schweren körperlichen inneren Verätzungen einhergehenden Ableitung der Gallen-, Bauchspeicheldrüsen- und Magen-Sekrete nach außen (siehe I.3.), um nur 2 von vielen Beispielen zu nennen.

Notfallsituationen wurden seitens der Vertragsärzte völlig ignoriert. Der Patient, der dringend die lebenserhaltenden Antibiotika benötigte, wurde stundenlang in Wartetrakten sitzen gelassen, um ihm sodann mitzuteilen, dass er nicht behandelt werde. Das mit völlig abwegigen Begründungen, da er alle Materialien zur Versorgung mitgebracht hatte etc..

Auch hausärztlicherseits musste er sich – wie er es ausdrückte – Beschimpfungen und Beleidigungen anhören, weil er die „schulmedizinische Therapie“ nicht durchführen wollte, wenngleich ihm diese schon längst das Leben gekostet hätte.

 

Dies alles lässt sich mit dem Zitat Europas führendem Palliativ Mediziner faszinierend kurz und prägnant zusammenfassen, der diese Situation, welcher der Patient bis jetzt ausgesetzt war, mit

„systembedingtes Frühableben“

beschrieben hat.

 

 

 

 

 

IV.2.

Im Gegensatz zur vertragsärztlichen Versorgung, die bereits vor Monaten das „systembedingte Frühableben“ des Versicherten erwirkt hätte, wurde der Patient hier sach-, fach- und symptomengerecht behandelt und freut sich infolgedessen jetzt wieder seines Lebens.

 

Damit dies auch weiterhin möglich ist, sollte dem Patienten am Wohnort die hier zuteil gewordene Therapie weiter verabreicht werden, ohne dass er ständig Anfahrts- und Hotelkosten etc. aus eigener Tasche bezahlen muss. Dies zumindest, soweit es die medizinische Grundversorgung betrifft, die ihm bisher verwehrt worden war.

 

Bezüglich der Tumorspezifischen Immuntherapie, die derzeit (noch) nicht in die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen worden ist, sollte diese hier vor Ort weitergeführt werden. Grund dafür ist, dass sein Tumorgewebe nachweislich hierunter bereits jetzt schon deutlich zerfallen ist und sich über den (fachlich erstmals korrekt platzierten und) von der Öffnung ausreichend weiten Stent entleert. Nichts aber spricht dagegen, dass der Patient seine unter Kapitel II.2.2. aufgezählten insgesamt 13 Begleiterkrankungen, welche ebenfalls lebensbedrohlich sind, vor Ort am Wohnort behandeln lässt , so die Vertragsärzte hierzu tatsächlich wenigstens jetzt bereit sein sollten. Soweit vertragsärztlicherseits diesbezüglicher Beratungsbedarf besteht, sind wir selbstverständlich gern bereit, hier mit weiteren Empfehlungen – wie bereits erfolgt, die jedoch bisher nicht umgesetzt worden sind – hilfreich zur Seite zu stehen.

 

IV.3.

Was jedoch menschenunwürdig ist, ist die Tatsache, dass der Patient aus der vertragsärztlichen Versorgung durch Einzelentscheidungen seiner „Kassenärzte“ nur deshalb ausgeschlossen wird, weil er die „schulmedizinische Therapie“ abgelehnt hat und deshalb immer noch lebt, obwohl seine ihm „schulmedizinischerseits“ prognostizierte Lebenserwartung schon weit überschritten ist.

 

Zu bedenken ist auch für die Entscheidungsträger, dass das Schicksal „Krebs“ unverhofft kommt und einen jeden von uns unberechenbar treffen kann. Wir alle sollten uns hierbei einmal vorstellen, wenn wir in die gleiche Lage kommen, wie die, in welcher sich der Patient befindet, dem sogar die Behandlung seiner Begleiterkrankungen verweigert wird.

 

Solange die aktive Sterbehilfe nicht in den Leistungskatalog der Grundversorgung der GKV aufgenommen ist, sollte die aktive Sterbehilfe durch Unterlassen lebens-erhaltender erforderlichen Therapiemaßnahmen bei lebenswilligen Krebspatienten nicht wirklich – wie es bei dem Patienten ständig versucht wird – vollzogen werden. Denn nicht jeder lebenswillige Patient hat einen so durchsetzungsstarken Sohn, wie der Versicherte. Ohne dessen Unterstützung wäre der Patient wohl längst zum „systembedingten Frühableben“ gezwungen worden.

 

Hierzu gehört beispielhaft auch die vermutlich bewusste Umstellung der Entwässerungsmittel.

 

So ist bekannt, dass bei Leberschäden und Lebermetastasen das Medikament Spironolacton schwerste Leberschädigungen hervorruft, und Patienten unter allein hierdurch bedingten Vergiftungserscheinungen alsbald sterben können. Das Medikament ist zwar Kalium-sparend, es hat jedoch die beschriebene Wirkung bei Leberschäden. Aus diesem Grunde wurde der Patient hier ausschließlich mit Furosemid (bekannt als Lasix®) behandelt und nicht mit Spironolacton, weil dies bei ihm rasch eintretende tödliche Nebenwirkungen hervorgerufen hätte. Der Patient berichtet nun, dass er von der Hausärztin – in angeblicher Absprache mit uns – ein Medikament verordnet bekommen hätte, von dem er eine Tablette nahm und worunter es ihm extrem schlecht ging. Er glaubte, er müsse sterben. Er setzte das Medikament sofort ab. Danach befragt, legt er das Medikament vor. Es handelt sich um Spironolacton der Firma AL.

Aus Gründen der standesrechtlich vorgeschriebenen Kollegialität, soll dies nicht näher kommentiert werden.

 

V. Schlussbemerkung:

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, – kostenlos – die Beratung für die Behandlung zu Hause ebenfalls zu übernehmen.

 

Hilfsweise haben wir deshalb schon einmal begonnen, die häusliche Infusions-versorgung des Patienten zu verordnen, damit er nicht wieder binnen kurzer Zeit aufgrund mangelnder vertragsärztlicher Hilfeleistung in die gleiche unterversorgte Situation (z.B. kurz vor dem Diabetischen Koma stehend) abrutscht, indem wir die Infusions-Dauertherapie mittels Fresenius Medical Care Grundnahrungszufuhr begonnen haben.

 

Bezüglich der Versorgung des Tumorleidens sollte der Patient in 6 Wochen Abständen jeweils 1 Woche Intensivtherapie hier absolvieren solange, bis hierdurch der Tumor völlig abgebaut ist.

 

 

Mit besten Grüßen verbleiben wir

 

 

 

Dr. med. L.H. Bauer                                                Dr. med. H. Focke

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://blog.klehr-dr-med.de/2014/05/behandlungsbericht/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Sie können diese HTML-Tags verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>